ADFC-RadReiseRegionen bieten Radreisenden umfassenden Service und ein breites Routenangebot.

ADFC-RadReiseRegionen bieten Radreisenden umfassenden Service und ein breites Routenangebot. © ADFC / Marcus Gloger

ADFC-RadReiseRegionen

Der ADFC bewertet und zeichnet Destinationen mit mehreren hochwertigen regionalen Routen als ADFC-RadReiseRegionen aus. Die Regionen bieten neben einem nachgewiesen hervorragenden Routenangebot auch verschiedene radfreundliche Serviceangebote an.

Die Möglichkeiten im Radtourismus sind vielfältig. Nicht nur Radfernwege, die in mehreren Etappen absolviert werden, sondern auch Radregionen bieten ihren Gästen ein entspanntes Urlaubserlebnis an.

Immer mehr Menschen entscheiden sich für den Urlaub in einer radtouristischen Region. Als sogenannte Regio-Radler buchen sie eine feste Unterkunft und erkunden von dort aus die Umgebung auf verschiedenen Tagestouren. Für Destinationen mit einem speziellen radtouristischen Schwerpunkt spielt es daher eine zunehmend wichtige Rolle, ihre Infrastruktur an die Bedürfnisse dieser Zielgruppe anzupassen.

Anders als bei den ADFC-Qualitätsradrouten wird bei den ADFC-RadReiseRegionen kein Radfernweg, sondern eine gesamte Region mit mindestens zehn regionalen Routen ausgezeichnet. Neben der Bewertung von streckenbezogenen Kriterien, werden auch alle wichtigen Aspekte eines radtouristischen Angebotes entlang der Servicekette geprüft.

Hier klicken zur Übersicht der aktuell vom ADFC ausgezeichneten RadReiseRegionen

Vorteile der Zertifizierung auf einen Blick

  • bundesweit anerkanntes Qualitätsmanagement-System
  • einheitliche Qualitätskriterien und -standards
  • Tool für das radtouristische Qualitätsmanagement
  • Identifizierung von Stärken, Schwächen und Handlungsfeldern
  • Qualitätsversprechen gegenüber dem Radurlauber
  • Marketinginstrument und Wettbewerbsvorteil

Video: Erklärfilm ADFC-RadReiseRegion: Qualitätsbewertung von fahrradfreundlichen Destinationen

 

Einige Grundvoraussetzungen für die Zertifizierung

  • Es handelt sich um eine touristische Destination mit mindestens zehn gut ausgebauten regionalen Routen. Diese regionalen Routen erschließen die gesamte Region und bilden zusammen mit dem hochwertigen Gesamtnetz ein dichtes Wegenetz innerhalb der Region.
  • In der Region besteht ein umfangreiches Angebot an touristischen Leistungen wie Beherbergungsbetrieben und Versorgungsmöglichkeiten, ergänzt durch vielfältige fahrradfreundliche Services wie Servicestationen und Rastplätze.
  • Das Tourismus-/Marketingkonzept besitzt eine klar dargestellte Fokussierung auf den Radtourismus.
  • Für die Instandhaltung und Anpassungen am Wegenetz sind personelle und finanzielle Kapazitäten vorhanden. Mindestens ein*e Qualitätsbeauftragte*r trägt Sorge für die Region und steht dem ADFC als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Der Auszeichnungsprozess in sieben Schritten

1. Erstinformation auf adfc.de
Einen ersten Überblick über den Ablauf der Zertifizierung, die Bewertungskriterien und die zu erwartenden Kosten liefern die Informationen und Dokumente auf dieser Seite.

2. Telefonische Erstberatung
Bei Interesse an einer Klassifizierung nehmen Vertreter*innen der Region Kontakt mit dem ADFC (vertreten durch IGS – Büro Radschlag) auf.
Kontakt: IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Niederlassung Büro Radschlag, Heinrich-Grüber-Str. 19, 12621 Berlin
Ansprechpartnerin Mandy Schwalbe-Rosenow, Tel: (0 30) 70 71 77 18 Mail: schwalbe-rosenow [at] igs-ing.de

3. Schulung Qualitätsbeauftragte
Für die radtouristische Region muss mindestens eine vom ADFC geschulte Person als Qualitätsbeauftragte*r bereitstehen. Sie ist für den Aufbau und die Sicherung eines nachhaltigen Qualitätsmanagements verantwortlich und dient als koordinierende Schnittstelle zwischen den Ansprechpartner*innen der Bereiche Tourismus und Infrastruktur.
Da die Auszeichnung zur ADFC-RadReiseRegion ein komplexes und umfangreiches Unterfangen ist, wird die Schulung zur/zum Qualitätsbeauftragten zu Beginn des Auszeichnungsprozesses vorausgesetzt.

4. Vorstellung der touristischen Region
Bevor das radtouristische Angebot im Rahmen einer Befahrung bewertet werden kann, muss die Region darlegen, dass sie die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt und sich mit den Anforderungen des ADFC auseinandergesetzt hat. Die zu präsentierenden Inhalte der Vorstellung sind in der blauen Medienbox dargestellt.

5. Vorprüfung
Konnte die Region darstellen, dass die Voraussetzungen für eine Auszeichnung gegeben sind, erfolgt die Vorprüfung. Hierbei werden die vom ADFC gestellten Grundanforderungen und Pflichtkriterien vor der Befahrung geprüft.

6. Vor-Ort-Erhebung
Sind die Grundanforderungen für eine Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion gegeben, kann die Befahrung der ausgewählten regionalen Routen sowie eine Stichprobe im Gesamtnetz vorgenommen werden.
Für die Befahrung gibt es entweder die Möglichkeit den ADFC zu beauftragen oder die Befahrung selbst durchzuführen. In letzterem Fall übernimmt die Befahrung der/die Qualitätsbeauftragte oder eine andere vom ADFC geschulte Person. Der ADFC nimmt im Anschluss an eine selbst durchgeführte Befahrung eine Kontroll-Stichprobe.

7. Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion
Durch Auswertung der aufgenommenen Erfassungsdaten berechnet sich pro Kriterium und Route ein Punktestand. Im Durchschnitt müssen mindestens 75 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden, damit eine Auszeichnung erfolgen kann.
Die Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion ist drei Jahre gültig. Während dieser Zeit sind jährliche Kontrollbefahrungen zu absolvieren.

Die Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien von ADFC-RadReiseRegionen gliedern sich in fünf Themenmodule. Das Modul A enthält die folgenden zwingend zu erfüllenden Zugangskriterien:

  • Bedeutung und Abgrenzung der touristischen Destination
  • Flächencharakterisierung der radtouristischen Region

Die Module B bis E beinhalten die bei der Erfassung geprüften Bewertungskriterien:

Sind pro Route in den Modulen B, C und D mindestens 70 Prozent sowie im Durchschnitt mindestens 75 Prozent der Punkte erreicht, ist eine Auszeichnung als ADFC-RadReiseRegion möglich. Andernfalls sind innerhalb eines Jahres Nachbesserungen am radtouristischen Angebot zu leisten, um vom ADFC zertifiziert zu werden.

Weitere Informationen rund um die Zertifizierung ADFC-RadReiseRegion sind in der blauen Medienbox zu finden.

 

Kostenstruktur der Zertifizierung

Im Rahmen der Zertifizierung zur ADFC-RadReiseRegion fallen folgende Kosten an:

  • Schulungskosten
  • Routenabhängige Erhebungs- bzw. Stichprobenkosten
  • Logonutzungs- und Kommunikationsgebühren
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

  • Wie kann ich mich zum Newsletter des ADFC Heinsberg anmelden?

    Der ADFC Heinsberg bietet wieder einen Newsletter an. Melden sie sich gerne an um über alles zum Thema Radverkehr und Radfahren in und rund um Heinsberg zu erfahren.

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