Fahrradweg

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Abbau der Radwegebeschilderung im Kreis Heinsberg

Die Position des ADFC Heinsberg e.V.

Im Herbst 2016 begann die Kreisverwaltung die Radwegebeschilderung auf den Strecken, für die sie verantwortlich ist, zu überprüfen und größtenteils abzubauen.

In der Presse wurde darüber berichtet – leider wurde versäumt, die Bürger entsprechend und korrekt aufzuklären. In der Presse fand man Schlagzeilen, dass Radwege nun verboten würden. Wir möchten nun einige Hintergründe und unsere Sichtweise darlegen.

Früher wurden Fahrradfahrer von der Fahrbahn auf den Gehweg geholt, um den Verkehrsfluss für den Autoverkehr zu stärken. Den Beginn machten die Nationalsozialisten in Vorbereitung auf die Olympiade in Berlin. Die ganze Welt sollte ob der Fortschrittlichkeit in Deutschland neidisch werden, da „störten“ die Fahrräder im Bild. In den Zeiten des Wirtschaftswunders galt es dann als „schick“ mit dem Auto unterwegs zu sein und das Fahrrad wurde zum „Verkehrsmittel armer Leute“, was den Verkehr deutlich dichter werden ließ. Heute besitzt eine Familie meistens mind. zwei Autos, was eine neue Beurteilung der Verkehrswege dringend notwendig macht.

Eine Verkehrsführung, die lediglich den Verkehrsfluss – vor allem des motorisierten Verkehrs – im Auge hat, führt zu zwei Nachteilen:

  1. die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich (mit entsprechenden Sicherheitsrisiken)
  2. das Verkehrsaufkommen erhöht sich, was widerrum zu Staus und unübersichtlichen Situationen führt.

Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bei allen Anordnungen im Straßenverkehr die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor dem Verkehrsfluss zu stehen hat. Was bedeutet das nun? Wenn eine Führung des Fahrradfahrers für alle Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn sicherer ist, als auf dem Seitenstreifen, dann muss eine Benutzungspflicht des Seitenbereiches für den Fahrradfahrer aufgehoben werden. Später erklären wir, was das mit dem Benutzungsrecht macht.

 

Der ADFC im Kreis Heinsberg begrüßt, dass diese Überprüfung nun endlich stattfindet und auch dass viele der blauen Radwegeschilder abgebaut werden.

Eine wichtige Voraussetzung, damit das diese Wende sinnvoll funktioniert, ist das Besinnen aller Verkehrsteilnehmer auf die Straßenverkehrsordnung §1 „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Uns wird berichtet, dass Fahrradfahrer häufig „weggehupt“ oder zu knapp überholt werden. Auch wird uns berichtet, dass Fahrradfahrer auf den Gehweg ausweichen, was dann widerrum die Fußgänger gefährdet. Hier fordern wir jeden Verkehrsteilnehmer – und dabei ist uns das Verkehrsmittel egal – zu mehr Besonnenheit und Einhalten der Straßenverkhrsordnung auf!

Durch den Abbau des Verkehrszeichen (Radweg, getrennter Rad- und Gehweg bzw. gemeinsamer Rad- und Geweg) wird dieser Weg grundsätzlich erstmal dem Fahrradfahrer nicht verboten. Solange ein Radweg durch eine bauliche Markierung (aufgezeichnetes Fahrradpiktogramm, rote Pflasterung etc) vorhanden ist, an diesem jedoch keins der obigen Verkehrsschilder angebracht ist, ist es dem Fahrradfahrer freigestellt, welchen Weg er nutzt. Ebenfalls ist es einer Verwaltung möglich, einen Geweg durch ein Zusatzzeichen „Fahrradfahrer frei“ den Radfahrern zu erlauben.

Wir empfehlen grundsätzlich dennoch die Fahrbahn zu benutzen. Warum tuen wir das? Möchte der ADFC Heinsberg e.V. etwa die Fahrradwege zurückbauen? Dazu gibt es ein klares NEIN!
Langfristig ist es im gesamten Kreisgebiet dringend notwendig, dass ein zwischen den einzelnenen Baulastträgern abgestimmtes Radverkehrsnetz gebaut wird, welches ein sicheres und kontinierliches Vorankommen möglich macht. Leider sind dafür erhebliche Baumaßnahmen notwendig:

1) Sehr häufig beobachtet man, dass angelegte Fahrradwege abrupt enden und der Fahrrradfahrer sich vor der Herausforderung befindet, in den fließenden Verkehr einzuordnen. An solchen Situationen ist es sicherer, wenn der Fahrradfahrer bereits im Verkehr „mitgeschwimmt“, da er sich so ständig im Blick des rückwärtigen Verkehrs befindet.

2) Manch ein Fahrradweg ist durch einen Parkstreifen von der Fahrbahn getrennt. Dies führt dazu, dass der Fahrradweg von Abbiegern vergessen werden, bzw. KfZ, die aus der Einmündung in die Straße abbiegen wollen, gezwungen sind, den Fahrradweg zu sperren, um die Fahrbahn einsehen zu können.

3) Völlig zu Recht wird sogenannten „Geisterradlern“ (Fahren auf dem linken Fahrradweg) vorgeworden, die Situation unnötig kompliziert und gefährlich zu machen. Dieser Richtung des Radweges wird von Abbiegern bzw. Einmündern weniger Beachtung geschenkt und ein Ausweichen durch entgegenkommende Radler ist häuig nur schwer möglich. Was sich uns dann nicht erschließen will: Warum wird diese Nutzung regelmäßig von den Verwaltungen angeordnet?

Worüber wir erstaunt sind, ist die harte Vorgehensweise der Kreisverwaltung. Nachdem jahrelang den Bürgern durch die Anordnung der Benutzungspflicht beigebracht wurde, dass diese Wege sicherer als die Fahrbahn sei, wird nun mit einem Paukenschlag eine Gehirnwäsche mit 180° Wende von der Bevölkerung erwartet. Vielerorts führte dies zur Verunsicherung bis zur Empörung. Dieses Umdenken in der Fahrweise erfordert Aufklärung und Übung. Autofahrer müssen sich an Fahrradfahrer auf der Fahrbahn und den Umgang damit ebenso gewöhnen, wie Fahrradfahrer die sichere Fahrweise auf der Fahrbahn üben müssen. Vielerorts beobachten wir, dass Radler sich in den Rinnstein abdrängen lassen und damit knappe und gefährliche Überholmanöver nahezu provozieren. Wer sich selber in dem Milieu nicht wohlfühlt wird seine Kinder sicher nicht selbständig zur Schule fahren lassen. Bevor die sogenannten Eltern-Taxen wieder zunehmen ist es unseres Erachtens zielführender, wenn viele Wege den Radfahrern vorerst weiter freigestellt bleiben – bis mindestens Schutzstreifen markiert wurden und der Verkehr sich an die neuen Gegebenheiten gewöhnt hat.

FAZIT: Ein geübter Fahrradfahrer fährt auf der Fahrbahn mit einem Sicherheitsabstand von 1,00 Meter zum Fahrbahnrand (1,50 Meter, wenn dort Autos geparkt stehen). Ein noch ängstlicher Fahrradfahrer nutzt die sog. sonstigen Radwegen – mit dem gewohnten regelmäßigen Verzicht auf die Vorfahrt und entsprechender Rücksichtnahme auf die Fußgänger.

Wir bitten einige Autofahrer beim Anblick eines Radfahrers um etwas mehr Besonnenheit. Einmal tief durchatmen und warten, bis im Gegenverkehr eine geegnete Lücke zum Überholen entsteht. Diese Verzögerung wird sich im unteren einstelligen Minutenbereich erstrecken. Allerdings möchten wir auch eine Lanze für die vielen rücksichtsvollen KfZ Führer brechen: Vielen Dank, dass Ihr auf uns Fahrradfahrer achtgebt! Auf den Straßen geht es nur gemeinsam, wenn wir alle aufeinander Acht geben.

Die Radler des ADFC treffen sich regelmäßig, um u.a. auch über Derartiges zu sprechen (Erkelenz: Im Anton's am letzten Montag der geraden Monte um 19:30h und inGeilenkirchen: Nikolaus-Becker-Stube am letzten Donnerstag der ungeraden Monate um 19:30h) und stehen für Fragen gerne zur Verfügung – gerne auch per E-Mail: kontakt@adfc-hs.de

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https://heinsberg.adfc.de/artikel/abbau-der-radwegebeschilderung-im-kreis-heinsberg-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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