Ein kleines Kind fährt auf einem Fahrrad.

Der ADFC gibt Eltern Tipps, wie Kinder Radfahrenlernen. © www.gatescarbondrive.com/pd-f

So lernen Kinder das Radfahren: ADFC-Tipps für Eltern

Voraussetzung für das Radfahren ist, dass Kinder das Fahrrad motorisch gut beherrschen. Der ADFC gibt Eltern Tipps, wie Kinder Radfahrenlernen und wie Eltern ihre Kinder dabei unterstützen können.

Die ersten eigenen Erfahrungen mit Mobilität machen die meisten Kinder heute mit dem Laufrad oder Roller. Das ist gut, denn im Gegensatz zu Stützrädern vermitteln sie keine falsche Sicherheit und Kinder lernen früh, das Gleichgewicht zu halten, zu lenken und sich richtig in die Kurve zu legen. Sie bekommen ein Gefühl für Geschwindigkeiten und üben, schnell zu reagieren – das macht ihnen den Umstieg aufs Fahrrad leichter.

Die Vorbereitung: Ort, Fahrrad und Helm

Für die ersten Fahrversuche ist ein passender Ort wichtig. Am besten eigenen sich ruhige Orte, ohne Autoverkehr mit gut befahrbarem Untergrund und genug Platz wie Parks oder Parkplätze von Supermärkten am Sonntag.

Ebenso wichtig ist, dass das Fahrrad zum Kind passt. Es sollte nicht zu groß, aber auch nicht zu klein sein. Das Kind sollte, wenn es auf dem Sattel sitzt, bequem mit beiden Füßen auf den Boden kommen und aufrecht sitzend den Lenker bedienen können. Außerdem sollten Eltern von ungeeignetem Zubehör wie Propellern und Stützrädern die Finger lassen.

Fahren Kinder auf dem Fahrrad der Eltern, bei den ersten eigenen Fahrversuchen und bei Ausfahrten mit dem Laufrad mit einem passenden Helm, erspart das Eltern später unnötige Diskussionen, denn für Kinder ist er dann ganz selbstverständlich.

Ein Mann unterstützt ein Mädchen beim Radfahrenlernen.
Voraussetzung für das Radfahren ist, dass Kinder das Fahrrad motorisch gut beherrschen. © www.puky.de/pd-f

Die ersten Fahrversuche

  • Das Fahrrad kennenlernen: Fahrrad schieben und wiegen, geradeaus und Kurven lenken, Bremsen üben.
  • Das Fahrrad wie ein Laufrad benutzen und ggf. Pedale abschrauben.
  • Zur Unterstützung können Eltern das Kind am Rücken zwischen den Schulterblättern stabilisieren oder unter dem Sattel anfassen.
  • Das Anfahren üben.
  • Das Kind auf dem Rad leicht anschieben und nebenherlaufen.

Wichtig ist:

  • das Kind schaut nach vorne, nicht auf den Boden
  • Zeit lassen und Geduld haben
  • auf die Bedürfnisse des Kindes achten
  • Pausen machen
  • loben und bestärken
  • Stürze gehören dazu
  • viel Üben und Wiederholen

Radfahrübungen im Schonraum

Kann sich das Kind ohne Hilfe auf dem Rad halten, gilt es die fahrerischen Fähigkeiten wie einhändig fahren, sich umdrehen, abbremsen und ausweichen zu erlernen und durch ständiges Üben zu verbessern. Dafür hat der ADFC eine Reihe von Übungen zusammengestellt, die Kinder im Schonraum machen können.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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