Gäste und Gastgeber – Gedanken zum Miteinander auf Wirtschaftswegen

Als leidenschaftlicher Fahrradfahrer habe ich in letzter Zeit vermehrt die Beschwerden von Landwirten über Radfahrer auf den Wirtschaftswegen gehört.

Strohballen Mensch
Strohballen Mensch © ADFC-HS

Es scheint, als würden wir Radler keine Rücksicht nehmen, die Landwirte nicht überholen lassen und den Weg nicht freimachen. Dabei betrachten sich die Landwirte als Gastgeber und uns Radfahrer lediglich als Gäste.

Kürzlich wurde auf Facebook von einem Landwirt ein Bild gepostet, auf dem er einen Kilometer hinter zwei Radlern herfahren musste. Ja, es ist bedauerlich, dass er dadurch vielleicht ein oder zwei Minuten Zeit verloren hat. Aber ist es wirklich so tragisch? Sollten wir nicht Verständnis für den Zeitdruck der Landwirte aufbringen, anstatt uns über ein paar Minuten Verzögerung aufzuregen?

Es ist wahr, dass es immer weniger Randstreifen gibt, auf die Radfahrer ausweichen könnten, und wir daher manchmal in die Ackerfurche fahren müssen, um den Landwirt passieren zu lassen. Aber ist das nicht zumutbar? Im Vergleich zu dem angeblichen massiven Zeitverlust, den die Landwirte beklagen, scheint es eine vernünftige Lösung zu sein.

Ein weiteres Thema, das häufig angesprochen wird, ist die Ackerscholle, die sich in den letzten feuchten Monaten auf den Wirtschaftswegen ausgebreitet hat. Ein Teil des Ackers bleibt auf dem Weg liegen, was dazu führt, dass Radfahrer mit ihren Rädern in Kurven gerne wegrutschen. Es wäre doch sicherlich im Interesse der Verkehrssicherheit, wenn die Landwirte nach der Feldarbeit den Weg reinigen würden. Leider scheint das jedoch nur für sehr wenige von ihnen in Frage zu kommen.

Aber es wird auch nicht gereinigt, wenn Landwirte aufgrund fehlender Ränder auf den Fuß- oder Radweg ausweichen müssen. Hier wäre es das Mindeste, dass sie ihre Hinterlassenschaften beseitigen. Selbst für Fußgänger stellt es eine Herausforderung dar, zwischen den Schollen zu balancieren. Doch auch sie sind "nur" Gäste.

Ich finde dieses Gastgeberverhalten schon recht interessant. Stellen wir uns nur einmal vor, wir hätten Gäste und würden absichtlich den Wohnungsflur mit Erde präparieren, damit sie ohne Gummistiefel nicht ins Wohnzimmer gelangen können. Es stellt sich die Frage, ob wir Radfahrer tatsächlich nur Gäste sind oder eher widerwillig geduldet werden.

Es wäre schön, wenn wir zu einem besseren Miteinander auf den Wirtschaftswegen finden könnten. Als Radfahrer bin ich bereit, Rücksicht zu nehmen und Verständnis für die Herausforderungen der Landwirte aufzubringen. Doch es wäre auch wünschenswert, dass die Landwirte die Bedürfnisse der Radfahrer und anderer Nutzer der Wege berücksichtigen und sich um eine angemessene Reinigung und Instandhaltung kümmern.

Lasst uns gemeinsam an einem respektvollen und harmonischen Miteinander arbeiten

H.S


https://heinsberg.adfc.de/artikel/gaeste-und-gastgeber-gedanken-zum-miteinander-auf-wirtschaftswegen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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