LKW-Abbiegeassistenten können tödliche Abbiegeunfälle verhindern. © ADFC/Lehmkühler

Trauriger Rekord für NRW: Neun getötete Radfahrer bei Abbiege-Unfällen mit LKW

Düsseldorf, 15.08.2018

In 2018 verzeichnet NRW bereits neun Radverkehrstote (Dortmund, Emsdetten, Köln, Lünen, Köln, Wesel, Köln, Datteln, Dortmund) durch rechtsabbiegende LKW. Zum Vergleich: 2017 kamen im gesamten Jahr acht Menschen bei solchen Unfällen ums Leben.

Das neunte Todesopfer bei LKW-Abbiegeunfällen in NRW ist ein 85-jähriger Mann aus Dortmund, der am 12.08.2018 an den Folgen eines Tote-Winkel-Unfalls mit einem Lastwagen gestorben ist. Der Fahrradfahrer fuhr von einem Radfahrstreifen in eine Kreuzung ein und wurde von einem rechts abbiegenden LKW-Fahrer erfasst.

Bis zu 60 Prozent der LKW-Abbiege-Unfälle könnten verhindert werden
Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrer steigt seit einigen Jahren stetig an. In 2018 wurden bundesweit 26 Radfahrende durch abbiegende LKW getötet - im Vorjahr waren es insgesamt 33 Tote. Sowohl der Radverkehr als auch der Straßengüterverkehr in den Städten nehmen stetig zu. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnten durch Warnsysteme bis zu 60 Prozent der schweren Unfälle durch abbiegende LKW verhindert werden. Die Technologie kommt nicht nur den Radfahrern zugute. Sie hilft den Lastwagenfahrern, die Gefahrenlage einzuschätzen.

Das System überwacht mittels Sensoren die Bereiche vor und neben dem Lkw und warnt den LKW-Fahrer, wenn beim Anfahren oder während des Abbiegevorgangs sich ein Fußgänger oder ein Radfahrer dem LKW nähert und die Gefahr einer Kollision besteht. „EU-Kommission und Bundesrat wollen Abbiegeassistenten bei LKW künftig verpflichtend machen. Doch Entscheidungen auf EU-Ebene sind langwierig. Bis zum Jahr 2022 können die Menschen in unseren Städten nicht warten.“ sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen.

ADFC NRW fordert Landesmittel zur Nachrüstung der kommunalen LKW
Während einige NRW-Spediteure und Logistikunternehmen bereits freiwillig auf die neue Technik umsatteln, sieht die Situation in den Kommunen anders aus. „Wir fordern, die freiwillige Ausstattung und Nachrüstung der kommunalen Flotten – insbesondere für städtische Entsorgungs- und Baustellenfahrzeuge“ so Thomas Semmelmann, Vorsitzender des ADFC Nordrhein-Westfalen. „LKW-Warnsysteme kosten je nach Ausstattung zweieinhalb Tausend Euro. Viele Kommunen stehen unter Spar-Zwang und brauchen dringend Unterstützung von der Landesregierung. Jeder Tote-Winkel-Unfall ist einer zu viel“, sagt Semmelmann weiter.

Sichere Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur notwendig 
„Wir begrüßen die Initiativen auf Bundesebene, die Ausrüstung von LKWs mit Abbiege-Assistenten zu befördern. Doch das Problem ist komplexer! Um die Vision Zero, also das Ziel von Null Verkehrstoten zu erreichen, muss die Radverkehrs-Infrastruktur dringend grundlegend verbessert werden. Der Radverkehr braucht in erster Linie mehr Platz. An Hauptverkehrsachsen müssen breite Radspuren mit physischen Barrieren vom Auto- und Schwerlastverkehr abgetrennt werden. Verbesserte Sichtbeziehungen, Verkehrsberuhigung sowie getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer erhöhen die Sicherheit ebenfalls.

Weitere Informationen:
Die Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer zum LKW-Abbiegeassistenten gibt es bei der UDV.


https://heinsberg.adfc.de/pressemitteilung/trauriger-rekord-fuer-nrw-neun-getoetete-radfahrer-bei-abbiege-unfaellen-mit-lkw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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