Gute Radwege sind in Deutschland Mangelware - das soll sich ändern.

Gute Radwege sind in Deutschland Mangelware - das soll sich ändern. © Stadt Göttingen / Christoph Mischke

Rekordmittel für den Radwegebau / ADFC begrüßt Sonderprogamm "Stadt und Land"

660 Millionen Euro für den Radwegebau / ADFC begrüßt Start des Sonderprogramms "Stadt und Land"

Heute ist mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das Sonderprogramm "Stadt und Land“ an den Start gegangen. Damit stellt das Bundesverkehrsministerium erstmals Rekordmittel für den Radwegebau in den Kommunen zur Verfügung. Sie stammen aus dem Klimapaket der Bundesregierung und sollen ermöglichen, die vollen Potenziale des Radverkehrs für einen klimafreundlichen Verkehr zu entfalten. Der Fahrradclub ADFC begrüßt das Programm und die hohen Qualitätskriterien. Einziger Kritikpunkt: Auch sogenannte Schutzstreifen sind förderungsfähig – eine Markierungslösung, die der ADFC nicht für fahrradfreundlich hält.    

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Endlich kann es kommen – das Fahrradland Deutschland. Geld vom Bund ist jetzt reichlich da. Und auch bei der Qualität setzt der Bund neue Maßstäbe und macht klare Vorgaben, wie gute Radinfrastruktur überhaupt gestaltet sein muss, damit sie Menschen aller Altersgruppen zum Radfahren einlädt. Und nicht nur das: Das Bundesverkehrsministerium macht sogar quantitative Zielvorgaben und legt sich fest, wie viele Kilometer Radwege, wie viele Fahrradstraßen und wie viele Fahrradbügel bis 2023 gebaut werden sollen – das ist ein Riesenschritt nach vorn. Jetzt ist es Sache der Kommunen, zügig Projektanträge für die Einrichtung von Qualitätsradwegenetzen und Fahrradparkhäusern zu stellen. Der Bedarf nach besserer Radinfrastruktur ist immens.“     

660 Millionen Euro für Qualitätsradwege in Kommunen

Das Bundesverkehrsministerium stellt für die Jahre 2020-2023 insgesamt 1,46 Milliarden Euro für den Radverkehr zur Verfügung, davon rund 660 Millionen Euro über das Sonderprogramm Stadt und Land. Hinzu kommen 170 Millionen Euro für Radschnellwege, 46 Millionen Euro für das touristische Radnetz Deutschland und 126 Millionen für Modellvorhaben des Radverkehrs. Mit dem Sonderprogramm Stadt und Land sollen sehr konkrete Ziele bis Ende 2023 erreicht werden: 272 Kilometer straßenbegleitender Radwege inklusive baulicher Trennung, 672 Kilometer Radfahrstreifen, 416 Kilometer Fahrradstraßen, 55 Bauwerke wie Radwegebrücken und Unterführungen, 167.200 Fahrradbügel an Haltestellen, 24.800 Fahrradboxen, 31.200 Stellplätze in Fahrradparkhäusern, 179 getrennte Ampelphasen sowie 4.880 Beleuchtungsanlagen an Radwegen. Dass auch 672 Kilometer sogenannte Schutzstreifen, die auch vom Autoverkehr genutzt werden können, mit Mitteln des Bundes gefördert werden sollen, kritisiert der ADFC als Rückfall in überholte Planungsmethoden.

Hochwertiger Standard für Radwege gefordert

In der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm ist ausdrücklich festgehalten, dass ein „hochwertiger Standard für alle Nutzergruppen“ umgesetzt werden soll, der eine „hohe Verkehrssicherheit und ein hohes subjektives Sicherheitsempfinden“ garantiert. Der ADFC hatte auf solche Festlegungen gedrungen, da die vorhandenen Regelwerke für den Radverkehr teilweise nicht verbindlich sind und dringend überarbeitet werden müssen, um allen Bürgerinnen und Bürgern das Radfahren in jedem Alter zu ermöglichen. Bisher werden in vielen Kommunen noch schlechtere und spärlichere Radwege gebaut, als es selbst die überholten ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ vorsehen. Peters: „Halbherzige Radinfrastruktur schreckt die meisten Menschen vom Radfahren ab und motiviert sie eher, sich aus Sicherheitsgründen lieber ins Auto zu setzen. Damit muss jetzt Schluss sein, Deutschland muss endlich Weltklasse-Radwege bauen, auf denen man gerne fährt.“

Mehr Platz fürs Rad durch Neuverteilung von Flächen

Förderanträge für hochwertige, sichere und leistungsfähige Radverkehrsanlagen können ab sofort von Kommunen über die Bundesländer gestellt werden. Gefördert werden Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radwegenetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes. Peters: „Konkret sagt das Bundesverkehrsministerium hier: Kommunen sollen Platz für einladende und sichere Radwege schaffen, indem sie dem Autoverkehr Platz wegnehmen, Fahrbahnen in geschützte Radfahrstreifen umwandeln oder Straßen zu Fahrradstraßen machen. Das ist eine kleine Verkehrsrevolution und eine wichtige Stellschraube für die dringend notwendige Gleichberechtigung der Verkehrsarten.“    

Best Practice: Hessen

Der ADFC weist darauf hin, dass die Bundesländer, über die die Gelder beantragt werden müssen, schon jetzt sehr unterschiedlich engagiert vorangehen. Viele Länder haben ihre Kommunen bereits vor Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung über das Sonderprogramm Stadt und Land informiert und flankieren es mit eigenen Maßnahmen. Besonders positiv hebt sich das Land Hessen hervor, das schon Ende 2020 ein Muster-Handbuch mit neuen Standards für Qualitätsradwege publiziert hat und die Kommunen über die Förderbedingungen informiert. Hessen hat auch eine eigene Service-Stelle für Kommunen zur Abwicklung des Förderprogrammes eingerichtet. Vorbildlich agiert auch das Land Nordrhein-Westfalen, das seine Kommunen durch die Einrichtung einer Stabsstelle im Landesverkehrsministerium unterstützt und zusätzlich die Landesmittel erhöht, um die Fördersätze für finanzschwache Kommunen aufzustocken. Als Negativbeispiel nennt der ADFC das Land Sachsen, das offenbar plant, den Kommunen die Landesmittel für den Radwegebau radikal zu kürzen und die Ausfälle mit Mitteln aus dem Klimapaket zu kompensieren. Peters: „Wir appellieren eindringlich an alle Bundesländer und Kommunen, jetzt aktiv zu werden und die Gelder für sicheren und komfortablen Radverkehr zügig auf die Straße zu bringen. Die Zeit ist reif für bessere Radwege – die Menschen in Deutschland gieren förmlich danach.“  

Hinweis an Redaktionen: Themenfotos sowie diese und ältere Pressemitteilungen finden Sie in unserem Pressebereich. Die Informationen des Bundesverkehrsministeriums zum Sonderprogramm Stadt und Land finden Sie auf den Seiten des BMVI.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

  • Wie kann ich mich zum Newsletter des ADFC Heinsberg anmelden?

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