Fahrradfahren in der Stadt

Fahrradfahren in der Stadt © ADFC/Gerhard Westrich

Ostern & Corona: ADFC rät von langen Radtouren ab

Rund um Ostern wollen viele Menschen auf das Rad steigen, trotz Corona-Krise. Der Fahrradclub ADFC freut sich über alle Neuaufsteiger, mahnt aber zu Rücksicht und zur Einhaltung der Regeln zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.

Ausgedehntes Rennradtraining und lange Radtouren seien nicht angezeigt, so der ADFC.    

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Erlaubt ist es in allen Bundesländern, notwendige Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen mit dem Rad zu erledigen. Auch die kleine Hausrunde mit dem Rad ist nach unserer Rechtsauffassung überall möglich, wenn man sie allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts macht. Lange Radtouren sind nicht erwünscht. Und auch ausgedehnter Radsport sollte nicht mehr im Freien stattfinden.“

Beliebte Ausflugsziele meiden

Wer mit dem Rad eine Runde dreht, um frische Luft zu schnappen und in Bewegung zu bleiben, sollte beliebte Ausflugsziele und Strecken meiden. Dort wird es nach Einschätzung des ADFC besonders schwierig, die vorgeschriebenen Abstände zwischen Personen einzuhalten. Huhn: „Auch wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte ein Ausweisdokument dabei haben, um den Wohnort nachweisen zu können.“   

E-Cycling und virtuelle Touren als Option

Mehrtägige Radreisen müssen auf die Zeit nach Corona verschoben werden, weil Unterkünfte nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden dürfen. Das gilt auch für Campingplätze. Überregionale Touren sind ausdrücklich verboten, wenn sie in Gebiete führen, die für den Tourismus gesperrt sind. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und weitere Regionen in Deutschland. Für Sportlerinnen und Sportler kann E-Cycling eine Lösung sein, bei dem man auf dem Rollentrainer zu Hause vor dem Bildschirm schwitzt. Einige touristische Regionen bieten virtuelle Exkursionen an, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Rücksichtsvoll und mit Abstand fahren

Der ADFC appelliert an alle Radfahrenden, rücksichtsvoll und mit den vorgeschriebenen Abständen unterwegs zu sein. Huhn: „Die schlechte Radinfrastruktur darf keine Ausrede dafür sein, langsamer Fahrende oder Fußgänger zu bedrängen.“ An Autofahrende appelliert der ADFC, die leeren Straßen keinesfalls zum Rasen zu missbrauchen – und Radfahrende mindestens mit dem auch unter Normalbedingungen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu überholen. Huhn: „Es sind jetzt viele auf dem Rad unterwegs, die das lange nicht mehr gemacht haben. Auch sie müssen sicher und stressfrei zum Ziel kommen!“                 

       

Hinweis für Redaktionen: Diese Pressemitteilung sowie Symbolfotos zum Radverkehr finden Sie in unserem Pressebereich.

 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 190.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

  • Wie kann ich mich zum Newsletter des ADFC Heinsberg anmelden?

    Der ADFC Heinsberg bietet wieder einen Newsletter an. Melden sie sich gerne an um über alles zum Thema Radverkehr und Radfahren in und rund um Heinsberg zu erfahren.

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