„Immer mehr Fahrverbote – und Minister Scheuer tut nichts für den Radverkehr!“

„Immer mehr Fahrverbote – und Minister Scheuer tut nichts für den Radverkehr!“

Nächste Woche stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Bundestag den geplanten Verkehrshaushalt 2019 vor. Die beim Dieselgipfel zugesagte Erhöhung der Mittel für den Radverkehr wird nicht enthalten sein.

Auch fehlt der angekündigte Sonderetat zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit durch LKW-Abbiegeassistenten. Der ADFC ist empört. In einem offenen Brief fordert der Fahrradclub, endlich Ernst zu machen mit der angekündigten Förderoffensive für besseren Radverkehr.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist mit spürbaren Ambitionen beim Thema Fahrrad ins Amt gestartet. Er hat extra eine Stabsstelle Radverkehr eingerichtet und die Aktion Abbiegeassistent ins Leben gerufen. Sein Staatssekretär sprach von einer Verdoppelung des Radverkehrs, all das klang erstmal gut. Aber jetzt, wenn es ums Geld geht, ist Schluss mit der Euphorie. Keine der Ankündigungen wurde umgesetzt. Inflationsbereinigt soll der Radverkehr sogar mit einem rückläufigen Bundesetat klarkommen. Das ist ein böses Foul, Herr Minister! Deutschland braucht Geld für bessere Radwege, nicht für mehr PR!“ 

Der ADFC kritisiert:

  • Die beim Dieselgipfel zugesagte minimale Mittelerhöhung von 125 auf 200 Millionen Euro für den Radverkehr fehlt.
  • Der bei der „Aktion Abbiegeassistent“ zugesagte Sonderetat zur Förderung von LKW-Abbiegeassistenten fehlt.
  • Die „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege“ wurde unnötig verzögert. Ihr Fehlen verhindert, dass Länder und Kommunen Bundesmittel für Radschnellwege abrufen können.
  • Der Investitionsrückstau bei Radwegen an Bundesfernstraßen, Radschnellwegen, Radstationen an Bahnhöfen bremst die Entwicklung im ganzen Land.
  • Das Ministerium scheint das Potenzial des Fahrrads als Lösung für stau und schadstoffbelastete Städte weiterhin zu unterschätzen

Der ADFC fordert:

  • Die Anhebung des Etats für die Radverkehrsförderung auf 800 Millionen Euro pro Jahr für Radwege an Bundesfernstraßen, Radschnellwege in Ballungsräumen und Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen. Gegenfinanzierung durch Maut-Mehreinnahmen.
  • Ein „Sonderprogramm Premium-Radwege“ für Länder und Kommunen, um den bundesweiten Rückstand beim Radwegeausbau aufzulösen
  • Ein Förderprogramm für innovative Modellprojekte, wie „Protected Bikelanes“ in ausgewählten Städten  
  • Die Einrichtung des angekündigten Förderetats für LKW-Abbiegeassistenten, da die tödlichen Unfälle mit abbiegenden LKW weiter zunehmen.

Stork: „Immer mehr Fahrverbote kommen, aber der Minister tut nichts für den Radverkehr. Es reicht nicht, den Radverkehr zu loben und die Finanzierungslast dann den Ländern und Kommunen zu überlassen. Der Bund kann sehr viel mehr für den Radverkehr tun, als verstärkte Kommunikationsarbeit. Minister Scheuer kann mit Geld gestalten – und das muss er auch für den Radverkehr tun!“ 

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Radfahren in der Stadt, blockierter Radweg

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Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

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https://heinsberg.adfc.de/pressemitteilung/immer-mehr-fahrverbote-und-minister-scheuer-tut-nichts-fuer-den-radverkehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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