Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung

Am 24.06.2021 beschloss der Bundestag die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Im Zuge dessen sollen weitere 301,5 Millionen Euro ins Sonderprogramm „Stadt und Land“ für sichere kommunale Radinfrastruktur und Fahrradparken an ÖPNV-Schnittstellen fließen.

Das Fahrrad als Verkehrsmittel muss auf Bundesebene die gleiche Priorität in Politik und Verwaltung erhalten, wie andere Verkehrsmittel.
Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag die Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. © ADFC/April Agentur

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die nationalen Ziele zur Einsparung von klimaschädlichen Treibhausgasen deutlich erhöht. Das Ziel der Klimaneutralität wird um fünf Jahre vorgezogen auf 2045.

Das Zwischenziel für 2030 wird von 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Zudem werden für die einzelnen Sektoren verbindliche Jahresziele festgelegt.

So sollen die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht von der Bundesregierung gefordert.

Klimaschutz Sofortprogramm 2022

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Haushalts für 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, über das zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Mrd. Euro bereitgestellt werden sollen, um für die Umsetzung des neuen Ziels die Weichen zu stellen.

Davon sind eine Milliarde Euro für den Verkehrssektor vorgesehen, der zu den größten Treibhausgasverursachern zählt, für Schiene, Wasserstraßen, Schifffahrt und die Förderung des Radverkehrs.

Ausgeweitetes Förderspektrum für das Sonderprogramm Stadt und Land

Wird das Klimaschutz Sofortprogramm von der neuen Bundesregierung umgesetzt, erhält der Radverkehr weitere Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Über das um zwei Förderschwerpunkte erweiterte Sonderprogramm „Stadt und Land“ könnten dann für 2022 zusätzlich 301,5 Millionen Euro zur Sanierung der Radverkehrsinfrastruktur sowie für Fahrradparkanlagen an ÖPNV-Schnittstellen (mit Lademöglichkeiten) von Ländern und Kommunen abgerufen werden. Darüber hinaus soll der Etat für investive Modellprojekte aufgestockt werden.

Finanzhilfen des Bundes für Kommunen verstetigen

Dass die Mittel aufgestockt werden, passt zu den Aussagen der Verkehrsministerkonferenz im April 2021. Sie begrüßte nicht nur den finanziellen Einsatz des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) für den Ausbau des Radverkehrs, sondern auch, dass sich das BMVI dafür einsetzt, die Finanzhilfen und Förderprogramme über 2023 hinaus zu verstetigen und mit ausreichend Mitteln auszustatten.

Bisher ist die mittelfristige Finanzplanung noch nicht gesichert. Der ADFC wird darauf drängen, dass die neue Bundesregierung dies schnell angeht.

Verdreifachung der Radinfrastruktur bis 2030 notwendig

Dass die Zeit drängt, legt auch der neue Bericht der Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr der „Nationalen Plattform Zukunft Mobilität“ nahe. Das Beratungsgremium der Bundesregierung stellt fest, dass es bis 2030, „um insbesondere bei kürzeren Strecken Anreize für einen Umstieg auf das Fahrrad und den ÖPNV zu schaffen, […] fast einer Verdreifachung des aktuellen Radwegenetzes sowie einer Steigerung der mit U-, Stadt- und Straßenbahn zurückgelegten Fahrzeugkilometer um 15 bis 30 Prozent [bedarf].“

Der Bericht erscheint im Juli und ist aktuell als Kurzfassung hier nachzulesen: www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/news/die-npm-zeigt-wege-zu-mehr-klimaschutz-im-verkehr-auf/

Nur bei dauerhafter Finanzierung gelingt die Verkehrswende

„Es ist ein wichtiges Signal, dass der Bund jetzt bei allen Maßnahmen zum Klimaschutz das Fahrrad als Problemlöser immer mitdenkt. Das muss die nächste Bundesregierung unbedingt fortsetzen“, sagt die stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters.

Dass die Mittel aus dem bereits laufenden Sofortprogramm „Stadt und Land“ abfließen, zeigt, wie hoch der Bedarf bei den Kommunen ist. Deutschland braucht zur Umsetzung der Klima- und Verkehrswende eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für den Radverkehr. Der ADFC hat 30 Euro pro Kopf im Jahr gefordert. Der Richtwert orientiert sich an den Niederlanden und wurde im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 übernommen.

Nur so können Kommunen bis 2030 bundesweit lückenlose sichere Radwegenetze errichten und das Fahrradland Deutschland umsetzen. Rebecca Peters: „Auch da muss die nächste Regierung sofort ran!“

Die ADFC-Forderungen an die nächste Bundesregierung samt Aktionsplan „So geht #Fahrradland“ gibt es auf www.adfc.de/bundestagswahl2021.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

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  • Wo kann ich mein Fahrrad codieren lassen?

    Hier im Kreis Heinsberg gibt es keine Codiermöglichkeit.
    Aber an der Fahrradstation in Mönchengladbach am Hauptbahnhof, können Sie codieren lassen.
     

    https://radstation-moenchengladbach.de/startseite
     

    Weitere Möglichkeiten finden Sie hier

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